Rechtliche Struktur & Selbstorganisation

Rechtliche Struktur auf 3 Säulen

Unser Grundsatz ist: Das Recht und die Form soll den Menschen und dem Gemeinwohl dienen.
Folgende Rechtsstruktur auf drei Säulen erwies sich als geeignet für die Vision und bietet dieser den tragfähigen Rahmen.

grund-stiftung am Schloss Tempelhof

Die gemeinnützige Schloss Tempelhof Stiftung (seit 2015 unter dem Dach der grund-stiftung am Schloss Tempelhof) hat die Liegenschaft erworben und per Erbpachtvertrag mit 99 Jahren Laufzeit an die Genossenschaft Schloss Tempelhof eG vergeben. Das Objekt wurde so freigekauft und jeglicher künftigen Bodenspekulation entzogen. Privatbesitz an Grund und Boden gibt es nicht. Die Stiftung ist außerdem Hüterin der Vision.
Mit der Weiterentwicklung der ursprünglichen Stiftung Schloss Tempelhhof zur grund-stiftung hat sich ihr Tätigkeitssprektrum erweitert. Mehr dazu hier.

Genossenschaft Schloss Tempelhof eG

Eine Genossenschaft ist eine geeignete demokratische Rechtsform für die Verwaltung solidarischer Betriebe, denn jeder Genosse, jede Genossin hat unabhängig von der Höhe der Einlage das gleiche Stimmrecht. Die Schloss Tempelhof eG kauft das Erbbaurecht, baut, nutzt und verwaltet die Gebäude und ist Betreiberin der solidarischen Wirtschaftbetriebe.
Die Genossenschaft ist zudem das rechtlich „Haus“ für die Gemeinschaft; „Aufnahme in die Gemeinschaft“ bedeutet „Aufnahme in die Genossenschaft“.

Satzung

Verein Schloss Tempelhof e.V.

Der Verein als dritte Säule wurde gegründet als Träger gemeinnütziger, sozialer Projekte und um Initiativen zu unterstützen und zu fördern. Der Schloss Tempelhof e.V. hat als Träger der Schule das gesamte Schulareal in Erbpacht von der Stiftung übernommen.
Alle Mitglieder der Gemeinschaft sind auch ordentliche Mitglieder des Vereins.

Selbstorganisation auf drei Standbeinen

Unser Grundsatz: Die Struktur unserer Selbstorganisation soll unsere Werte und Visionen widerspiegeln und deren Umsetzung fördern. Auf dem Weg zu einer Gemeinschaft von All Leader geht es uns darum, immer mehr in eine Vertrauens- und Lernkultur hineinzuwachsen, die die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme, die Verbundenheit und Integration von Vielfalt stärkt und viele Menschen aktiv einbezieht.
Die Selbstorganisation unseres Miteinander ist der experimentelle Kern unserer Erkundung „Wie geht ein neues WIR?“. Wir finden und treffen alle Entscheidungen im Rahmen unserer Selbstorganisation und vollziehen sie in den entsprechenden Rechtskörpern formal nach.
Im folgenden werden die Elemente unserer Selbstorganisation kurz benannt. Wer ein tieferes Interesse an diesem Thema hat (und mehr Zeit zum Lesen), findet in Kürze hier eine ausführliche Beschreibung.

Standbein 1: Strukturen der Selbstorganisation

Dezentrale Kreisstrukturen, flache Hierarchien und grundsätzliche Offenheit und Transparenz sind uns wichtige Elemente. „Dorfplenum“ und weitere Entscheidungsgremien tagen öffentlich, es können auch Gäste/ Besucher der Gemeinschaft daran teilhaben (es sei denn, soziale oder persönliche Themen brauchen einen geschützten Raum).
Neben zahlreichen informellen Gruppen und Kreisen, die sich rund um Themen und Interessen bilden, haben wir heute (2023) verbindlich folgende Plenen und Kreise:

  1. Dorfplenum: Versammlung von Genossen und Annäherern und das zentrale Entscheidungsgremium unserer Gemeinschaft.
  2. Bewohnerplenum: Versammlung von Genossen und Annäherern. Hier werden alle Themen beraten, die das Zusammenleben, das Wachsen der Gemeinschaft und unser Wohnen betreffen. Es ist das Vorbereitungsgremium für das Dorfplenum und findet 14tägig statt.
  3. Unternehmenskreis: In ihm sind die BetriebsleiterInnen der größeren Betriebe vertreten. Er koordiniert die wirtschaftlichen Betriebe der Genossenschaft und des Vereins. Grundsätzliche Entscheidungen werden für das Dorfplenum vorbereitet und dort entschieden.
  4. Betriebe: Sie wirtschaften im Auftrag der Gemeinschaft vor allem in Bereichen, die zur Selbstversorgung der Bewohner dienen (Versorgerkreis, Hausverwaltung, Carsharing), und seit einigen Jahren auch darüber hinaus (Gästebetrieb, Hofladen, u.a.). Sie arbeiten dabei selbstorganisiert und autonom innerhalb eines vom Dorfplenum verabschiedeten Rahmens.
  5. Kreise mit besonderen Aufgaben: Aktuell (2023) sind dies der Öffentlichkeitskreis, der Soziale Wachstumskreis, der Innere Entwicklungskreis, die Gemeinschaftsstundenkoordination, der 5-Schritte-Rat, sowie projekt-/ aufgabenbezogene, zeitlich befristete Verantwortungs- und Entwicklungsgruppen. Ihre Arbeit ist autonom im Rahmen eines vom Dorfplenum verabschiedeten Spielraumes.

Standbein 2: Pflege des sozialen Miteinander

Interne Foren der BewohnerInnen mit dem Fokus auf das soziale Miteinander sind neben den Entscheidungsplenen das zweite Standbein der Selbstorganisation. Immer Mittwochs findet ein Sozialforum statt, mal mit, mal ohne Thema.
4mal im Jahr haben wir mehrtägige Intensivzeiten und 4 Wochenenden sind „Gemeinschaftsintensivierungsprozessen“ (Wir-Prozesse, Forum) gewidmet. Es gilt immer: Die, die da sind, sind die Richtigen.
Daneben gibt es eine ganze Reihe von Einzelnen oder Gruppen initiierte Bewusstseins- und Gruppenentwicklungsräume wie Liebeskunstwerk, Aufstellungsarbeit, Traumaarbeit, Ritualarbeit, Meditation, und vieles mehr.

Standbein 3: Prozesse und Instrumente der Selbstorganisation

Willensbildung und Entscheidungsverfahren

Je nach Komplexität und Reichweite einer Entscheidung gehen zahlreiche Informations- und Resonanzrunden voraus, bevor ein Thema entscheidungsreif ist und in Form eines Antrages in die entsprechenden Gremien geht. Tagesordnung und Anträge für die Plenen sind mit einer festgelegten Frist frühzeitig bekannt.
Unser von Anfang an eingeführtes und auch heute noch am häufigsten eingesetztes Entscheidungsverfahren bei Sachfragen ist der 6-stufige Konsens. Mit der Möglichkeit eines Veto, das einen ganzen Prozess aufhalten kann, ist dies ein starkes Instrument. Konsensverfahren sind nur dann effektiv und sinnvoll, wenn Gruppen zugleich intensive Beziehungsarbeit machen.

Daneben setzen wir inzwischen auch weitere Entscheidungsverfahren ein, je nach Fragestellung und Setting.

Wie haben eine Reihe weiterer standardisierter Abläufe etabliert, z.B. das
Fünf-Schritte-Verfahren, ein Verfahren für den Umgang mit der Nichteinhaltung von gemeinsamen Vereinbarungen oder eines, das die Schritte bei der Entwicklung neuer Vorhaben regelt. Dies vereinfacht das Miteinander erheblich.

Moderation und Raumhalten

Für die sehr unterschiedlichen Arten von Besprechungs/- Entscheidungsplenen, Hörräumen, Resonanzräumen, Orientierungs-, Erkundungs- und Entwicklungsräumen, Konfliktklärungen, Gemeinschaftsverdichtung und andere soziale Prozesse haben wir über die Jahre eine Vielfalt von Ansätzen entwickelt, den jeweiligen sozialen Raum gut zu halten und zu begleiten. Dafür Menschen mit der entsprechenden Kompetenz zu haben, war und ist ein Glücksfall und hat wesentlich zum Gelingen vieler Prozesse beigetragen.












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